Bild mit dem vorgelagerten Text "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz was Unternehmer wissen müssen" - Im Hintergrund ist ein Schild mit der Aufschrift "Barrierefrei" zu sehen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmer ab 2025 wissen müssen

Haben Sie schon vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gehört? Ab dem 28. Juni 2025 tritt dieses neue Gesetz in Kraft und hat weitreichende Folgen für viele Unternehmer in Deutschland – insbesondere für deren Webseiten und Online-Shops. Keine Sorge, das Thema klingt komplizierter, als es sein muss. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen einfach und verständlich, was das BFSG für Sie bedeutet und welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten.

Was ist das Ziel des BFSG?

Das Ziel des Gesetzes ist es, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – auch für Menschen mit Behinderungen, wie z.B. Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Ein zentraler Punkt dabei ist die digitale Barrierefreiheit. Das bedeutet, dass Webseiten und Online-Shops so gestaltet und programmiert sein müssen, dass sie von jedem ohne fremde Hilfe bedient und verstanden werden können.

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Während Behörden schon länger zu Barrierefreiheit verpflichtet sind, weitet das BFSG diese Pflicht nun auf einen großen Teil der Privatwirtschaft aus. Die wichtigste Frage für Sie ist also: Gilt das auch für mein Unternehmen?

Die Antwort lautet mit hoher Wahrscheinlichkeit „Ja“, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen. Besonders betroffen sind:

  • Alle Online-Shops, egal welcher Größe.
  • Webseiten von Dienstleistern, über die ein Vertragsabschluss möglich ist (z.B. Terminbuchungen, Kauf von Gutscheinen, Seminaranmeldungen).
  • Unternehmen aus bestimmten Branchen wie Bankdienstleistungen, Personenbeförderung oder Telekommunikation.

Es gibt Ausnahmen für sehr kleine Betriebe (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz), sofern sie keine Dienstleistungen anbieten, die unter das Gesetz fallen.

Bitte beachten Sie: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob Ihr Unternehmen im Detail unter das BFSG fällt, sollten Sie im Zweifelsfall mit einem spezialisierten Anwalt klären.

Was bedeutet „barrierefreie Webseite“ in der Praxis?

Eine barrierefreie Webseite muss viele technische und inhaltliche Kriterien erfüllen. Hier sind einige der wichtigsten und verständlichsten Beispiele:

  • Kontraste: Texte müssen sich farblich klar vom Hintergrund abheben, um gut lesbar zu sein.
  • Bilder: Jedes Bild benötigt einen „Alternativtext“, der den Bildinhalt für blinde Menschen beschreibt.
  • Tastatur-Bedienung: Die gesamte Webseite muss ohne Maus, nur mit der Tastatur, navigierbar sein.
  • Verständliche Sprache: Texte sollten klar und einfach formuliert sein.
  • Untertitel für Videos: Alle Videos müssen mit Untertiteln versehen werden.

Fazit: Aus einer Pflicht wird eine Chance für Ihr Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht, die ab Mitte 2025 aktiv wird. Viel wichtiger ist aber die Chance, die sich dahinter verbirgt. Sie schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern investieren gleichzeitig direkt in Ihre Suchmaschinenoptimierung (SEO).

Eine barrierefreie Webseite ist automatisch technisch sauberer strukturiert, nutzerfreundlicher für alle Besucher und wird von Google mit einem besseren Ranking belohnt. Zudem erschließen Sie sich eine größere potenzielle Kundengruppe. Es ist also eine Investition, die sich mehrfach auszahlt.

Sie sind unsicher, ob Ihre Webseite die neuen Anforderungen erfüllt? Genau für diese Frage habe ich eine spezialisierte Dienstleistung entwickelt. Mit einem professionellen Barrierefreiheits-Audit prüfe ich Ihre Webseite auf die wichtigsten technisch prüfbaren Kriterien und zeige Ihnen verständlich auf, wo Handlungsbedarf besteht. Dieser automatisierte Check ist der erste und wichtigste Schritt, um die größten Hürden zu identifizieren. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit, die auch manuelle Tests erfordert, ist ein weiterführender Prozess, bei dem ich Sie ebenfalls beraten kann.

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